Datenschutz
Bewerbung und Beschäftigungsverhältnis
Informationen gemäß Art. 13 und Art. 14 DSGVO
Der jeweils Verantwortliche ist im Stellenangebot sowie im Falle der Beschäftigung im Vertrag angegeben.
Das Unternehmen wird vertreten durch: Nicolai Weisenburger
Datenschutzbeauftragter:
Thomas Schneider, DSB Baden GmbH
datenschutz@sanierungsprofi.de
(Bitte geben Sie bei der Kontaktaufnahme das betreffende Unternehmen an.)
Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung:
Zwecke der Verarbeitung:
Bewerbung:
Beschäftigung:
Empfänger (-Kategorien) der personenbezogenen Daten und Datenquellen:
Bewerbung:
Bewerbungen werden i.d.R. direkt beim Bewerber erhoben und ggf. im Auftrag des Verantwortlichen zentral für die weisenburger-Gruppe durch die weisenburger bau GmbH bearbeitet. Es erfolgt keine Übermittlung an andere Stellen außerhalb der Unternehmens-Gruppe, sondern nur Einsicht durch zentrale Personalabteilung und innerbetriebliche Entscheider. Auf Wunsch des Bewerbers können die Unterlagen innerhalb der Gruppe weitergegeben werden.
Beschäftigung:
Die Personalverwaltung der Unternehmen der weisenburger-Gruppe erfolgt zentral durch die weisenburger bau GmbH. Weitere Empfänger sind Behörden (z.B. Finanzamt), sonstige Stellen und Sozialversicherungen, welche jeweils nur die Informationen erhalten, die aus einem Beschäftigungsverhältnis heraus mitzuteilen sind. Auf Wunsch des Mitarbeiters können die Unterlagen innerhalb der Gruppe weitergegeben werden (z.B. Wechsel des Arbeitgebers).
Speicherdauer:
Bewerberdaten:
Diese Daten werden bis zum Ende des Bewerbungs-Prozesses aufgehoben. Bei Einstellung gehen diese in die Personalakte über. Bei Ablehnung erfolgt eine Rücksendung (Papierakte) bzw. Löschung der personenbezogenen Bewerberinformationen spätestens nach 4 Monaten unter Berücksichtigung des AGG. Falls Sie Ihre Einwilligung zur Aufnahme in den Talent-Pool erteilt haben, werden die Unterlagen nach 2 Jahren gelöscht, sofern Sie nicht vorher widerrufen.
Mitarbeiterdaten:
Bewerbungsdaten von Beschäftigten werden frühestens zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses gelöscht. Bei Papier-Bewerbungen kann eine Rückgabe nach Digitalisierung auch bereits früher erfolgen. Nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses werden die bereitgestellten Bewerbungsdokumente nach Abwicklung offener Punkte und Ablauf von möglichen Aufbewahrungsfristen dem Mitarbeiter ausgehändigt oder gelöscht.
Mitarbeiter-Informationen, welche im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses anfallen, werden nach Ablauf von Aufbewahrungsfristen (z.B. Informationen zur Rentenversicherung) bzw. bei Wegfall des Zweckes (z.B. Krankmeldungen, Urlaubsanträge, Abmahnungen, Leistungsnachweise) gelöscht bzw. vernichtet. Dies kann teilweise auch bereits während der Beschäftigung eintreten. Einige Fristen beginnen erst mit dem Ausscheiden des Mitarbeiters (z.B. Nachweispflicht gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung). Eine Vernichtung oder Löschung dieser Informationen erfolgt erst nach Ablauf dieser Fristen, soweit der Mitarbeiter kein Interesse an einer längeren Speicherung bekundet haben sollte.
Ihre Rechte – Rechte der betroffenen Person nach DSGVO:
Art. 12 – 23 DSGVO regeln die Rechte der betroffenen Person, d.h. Ihre Rechte bezüglich des Umgangs mit Ihren personenbezogenen Daten. Diese sind uns gegenüber im Wesentlichen:
Stand: 25.05.2020
Informationen gemäß Art. 13 und Art. 14 DSGVO
Verantwortlicher: |
sanierungsprofi GmbH |
Werkstraße 11 |
76437 Rastatt |
Tel.: +49 721 61935-800 |
info@sanierungsprofi.de |
Der jeweils Verantwortliche ist im Stellenangebot sowie im Falle der Beschäftigung im Vertrag angegeben.
Das Unternehmen wird vertreten durch: Nicolai Weisenburger
Datenschutzbeauftragter:
Thomas Schneider, DSB Baden GmbH
datenschutz@sanierungsprofi.de
(Bitte geben Sie bei der Kontaktaufnahme das betreffende Unternehmen an.)
Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung:
- Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Begründung und Durchführung eines „Vertragsverhältnisses“)
- § 26 BDSG (Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses)
- Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen)
- Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung bei Aufnahme in den Talent-Pool)
Zwecke der Verarbeitung:
Bewerbung:
- Auswahl von geeigneten Bewerbern
- Anonymisierte Statistik über eingegangene Bewerbungen
- Aufnahme der Bewerbung in den Talent-Pool
Beschäftigung:
- Erfüllung eines Beschäftigungsverhältnisses einschließlich der Erfüllung rechtlicher Vorgaben (z.B. Meldungen an Behörden, Abführung von Steuern und Beiträgen zu Sozialversicherungen)
Empfänger (-Kategorien) der personenbezogenen Daten und Datenquellen:
Bewerbung:
Bewerbungen werden i.d.R. direkt beim Bewerber erhoben und ggf. im Auftrag des Verantwortlichen zentral für die weisenburger-Gruppe durch die weisenburger bau GmbH bearbeitet. Es erfolgt keine Übermittlung an andere Stellen außerhalb der Unternehmens-Gruppe, sondern nur Einsicht durch zentrale Personalabteilung und innerbetriebliche Entscheider. Auf Wunsch des Bewerbers können die Unterlagen innerhalb der Gruppe weitergegeben werden.
Beschäftigung:
Die Personalverwaltung der Unternehmen der weisenburger-Gruppe erfolgt zentral durch die weisenburger bau GmbH. Weitere Empfänger sind Behörden (z.B. Finanzamt), sonstige Stellen und Sozialversicherungen, welche jeweils nur die Informationen erhalten, die aus einem Beschäftigungsverhältnis heraus mitzuteilen sind. Auf Wunsch des Mitarbeiters können die Unterlagen innerhalb der Gruppe weitergegeben werden (z.B. Wechsel des Arbeitgebers).
Speicherdauer:
Bewerberdaten:
Diese Daten werden bis zum Ende des Bewerbungs-Prozesses aufgehoben. Bei Einstellung gehen diese in die Personalakte über. Bei Ablehnung erfolgt eine Rücksendung (Papierakte) bzw. Löschung der personenbezogenen Bewerberinformationen spätestens nach 4 Monaten unter Berücksichtigung des AGG. Falls Sie Ihre Einwilligung zur Aufnahme in den Talent-Pool erteilt haben, werden die Unterlagen nach 2 Jahren gelöscht, sofern Sie nicht vorher widerrufen.
Mitarbeiterdaten:
Bewerbungsdaten von Beschäftigten werden frühestens zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses gelöscht. Bei Papier-Bewerbungen kann eine Rückgabe nach Digitalisierung auch bereits früher erfolgen. Nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses werden die bereitgestellten Bewerbungsdokumente nach Abwicklung offener Punkte und Ablauf von möglichen Aufbewahrungsfristen dem Mitarbeiter ausgehändigt oder gelöscht.
Mitarbeiter-Informationen, welche im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses anfallen, werden nach Ablauf von Aufbewahrungsfristen (z.B. Informationen zur Rentenversicherung) bzw. bei Wegfall des Zweckes (z.B. Krankmeldungen, Urlaubsanträge, Abmahnungen, Leistungsnachweise) gelöscht bzw. vernichtet. Dies kann teilweise auch bereits während der Beschäftigung eintreten. Einige Fristen beginnen erst mit dem Ausscheiden des Mitarbeiters (z.B. Nachweispflicht gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung). Eine Vernichtung oder Löschung dieser Informationen erfolgt erst nach Ablauf dieser Fristen, soweit der Mitarbeiter kein Interesse an einer längeren Speicherung bekundet haben sollte.
Ihre Rechte – Rechte der betroffenen Person nach DSGVO:
Art. 12 – 23 DSGVO regeln die Rechte der betroffenen Person, d.h. Ihre Rechte bezüglich des Umgangs mit Ihren personenbezogenen Daten. Diese sind uns gegenüber im Wesentlichen:
- Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO
- Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO
- Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO
- Soweit anwendbar: Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO
- Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung nach Art. 21 DSGVO
- Beschwerderecht: Sie haben nach Art. 13 Abs. 2 lit. d DSGVO das Recht, bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können Sie dem nachfolgenden Link entnehmen:
https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html
Stand: 25.05.2020